Wo liegt der Unterschied der Risikolebensversicherung zur Kapitallebensversicherung?
Sowohl mit der Risikolebensversicherung als auch mit der Kapitallebensversicherung sichern Sie als Versicherungsnehmer Ihre Angehörigen finanziell ab. Der größte Unterschied zwischen beiden Produkten ist die Voraussetzung einer Auszahlung.
Bei der Risikolebensversicherung erfolgt die Auszahlung nur im Todesfall. Dafür bietet die Risikolebensversicherung einen hohen Versicherungsschutz zum günstigen Preis. Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen wird Vermögen angespart, das Sie als Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit als Einmalzahlung oder monatliche Rente erhalten.
Ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Die Leistung aus einer Risikolebensversicherung führt grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Allerdings müssen der Bezugsberechtigte und der Versicherungsnehmer identisch sein.
Welche Steuern fallen bei Auszahlung der Versicherungssumme an?
Leistungen aus einer Risikolebensversicherung unterliegen grundsätzlich nicht der Abgeltungs- oder Einkommenssteuer. Diese Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Höhe der ausgezahlten Versicherungssumme.
Welche Zusatzversicherungen können zur Risikolebensversicherung kombiniert werden?
Sie können zu Ihrer Risikolebensversicherung z. B. eine Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit mit absichern. Dann haben Sie den Vorteil, dass die Beiträge vom Versicherer bis zum Vertragsende weitergezahlt werden, wenn Sie berufsunfähig werden sollten. Darüber hinaus können auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente und eine Kapitalleistung bei bestimmten schweren Krankheiten vereinbart werden. Folgende Zusatzversicherungen sind möglich:
Berufsunfähigkeit (Beitragsfreiheit/Rente)
Dread Disease (Kapital bei schwerer Erkrankung)
Wenn Sie mehr über die Vorteile von kombinierten Zusatzversicherungen erfahren oder diese nutzen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Beispiele:
Absicherung der Kinder
Martin (30) ist von Beruf Informatiker (Akademiker) und möchte seine 2 Kinder gut absichern für den Fall, dass ihm etwas zustößt. Martin wählt einen Todesfallschutz in Höhe von 100.000 EUR für die Dauer von 20 Jahren.
NÜRNBERGER Risikolebensversicherung
Absicherung der Darlehensschuld
Angelika (30) will ihre Darlehensschulden preisgünstig absichern. Die Diplom-Volkswirtin schließt für die Dauer von 20 Jahren und einen monatlichen Todesfallschutz von 400.000 EUR die Risikolebensversicherung ab.
NÜRNBERGER Risikolebensversicherung