Ob beim Sport, im Beruf oder einfach beim Spaziergang mit dem Hund - schnell ist etwas passiert. Und für den entstandenen Schaden haften Sie persönlich. So verlangt es der Gesetzgeber. Gut, wenn man im Schadenfall nicht alleine dasteht. Eine Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt notwendige Verhandlungskosten.
Die Vorteile der NÜRNBERGER Privathaftpflicht
Unsere Experten prüfen schnellstmöglich, ob Schadenersatzansprüche vorliegen, und wehren unberechtigte Ansprüche ab
Unser Versicherungsschutz gilt weltweit, rund um die Uhr - ob zu Hause, in der Freizeit oder auf Reisen. Gleichzeitig wehrt die private Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Schadenersatzansprüche von Dritten ab
Ihr Schutz lässt sich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen
Jetzt NEU: Für Hobbypiloten sind in unserem Komfort-Tarif Drohnen (z. B. Quadrokopter, Hexakopter) bis 5 kg Fluggewicht sowie Modellflugzeuge und Modellhelikopter bis 500 g Fluggewicht mitversichert
Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie als Privatperson und auf Wunsch Ihren Partner oder Ihre Familie gegen finanzielle Forderungen Dritter ab. Denn laut § 823 BGB gilt: "Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Im Gegensatz zur Kfz-Haftplicht ist die Privathaftpflicht keine gesetzliche Pflichtversicherung. Verbraucherschützer sind sich jedoch einig, dass jeder eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollte.
Warum brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?
Fügen Sie als Privatperson anderen einen Schaden zu, haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen. Schon kleine Unachtsamkeiten können dazu führen, dass Ihre Existenz auf dem Spiel steht. Egal ob bei alltäglichen Gefahren, als Wohnungsinhaber oder Bewohner eines eigenen Ein- oder Zweifamilienhauses, beim Sport oder im Urlaub. Mit einer Privathaftpflichtversicherung haben Sie weltweit rund um die Uhr Versicherungsschutz.
Welche Leistungen bietet die Privathaftpflichtversicherung der NÜRNBERGER?
Die Privathaftpflicht prüft die Haftpflichtfrage, bezahlt begründete Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Die Haftpflichtversicherung leistet jedoch nur, wenn die verursachten Schäden nicht auf Vorsatz beruhen.
Sind meine Kinder und mein Lebenspartner mitversichert?
Im Familien- bzw. Alleinerziehenden-Tarif der NÜRNBERGER Privathaftpflicht sind Ihre Kinder grundsätzlich mitversichert, wenn sie ledig sind und bei Ihnen im Haushalt leben - egal, wie alt sie sind. Sie sind außerdem mitversichert,
solange sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden,
während einer Wartezeit von bis zu 1 Jahr zwischen den Ausbildungen,
wenn sie nach den Ausbildungsmaßnahmen bis zu 1 Jahr arbeitslos sind sowie
während des freiwilligen Wehr- oder Zivildiensts.
Und zwar auch dann, wenn keine häusliche Gemeinschaft mit Ihnen besteht.
Sie waren alleinstehend und möchten nun Ihren Ehe- oder Lebenspartner in Ihre private Haftpflichtversicherung mit aufnehmen? Kein Problem. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass ein gemeinsamer Haushalt besteht. Sind Sie beide dann in einem Partnertarif versichert, sind gegenseitige Ansprüche jedoch ausgeschlossen. Leben Sie beide in eigenen Wohnungen, braucht auch jeder von Ihnen eine eigene private Haftpflichtversicherung.
Die Pflicht zur Hundehaftpflicht ist abhängig vom Bundesland
Auch, wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment gar nicht anwesend waren: Für Schäden rund um den Hund haftet in der Regel der Hundehalter. Um nicht auf den hohen Kosten aus Schadenersatzforderungen sitzen zu bleiben, kann sich eine Haftpflicht für Hunde also lohnen. Trotz des Namens Hundehaftpflicht ist diese Versicherung für Hunde jedoch nicht in ganz Deutschland Pflicht. Ob Ihr Hund haftpflichtversichert werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt auch von der Rasse Ihres Hundes ab:
In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten.
In Brandenburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland besteht eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht zur Hundeversicherung.
Was passiert, wenn man keine Hundehaftpflichtversicherung hat?
In Bundesländern mit verpflichtender Hundehaftpflicht kann auf Hundebesitzer ohne entsprechende Versicherung ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR zukommen. Für alle Bundesländer gilt, dass Hundebesitzer für die Schäden ihres Vierbeiners haften und für entstehende Kosten selbst aufkommen müssen.
Warum sollte ich meinen Hund bei der NÜRNBERGER versichern?
Mit der Haftpflichtversicherung für Hunde der NÜRNBERGER sind Sie rundum abgesichert. Schäden, die Ihr Hund verursacht hat, sind - je nach Tarif - mit einer Versicherungssumme bis 20 Mio. EUR versichert.
Die Versicherung ist ohne Selbstbeteiligung möglich und deckt u. a. Mietsachschäden sowie Schäden im Ausland ab. Im Komfort-Tarif können Sie außerdem beispielsweise von einer Forderungsausfalldeckung profitieren.
Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?
Nicht nur privat, auch im Beruf sind Sie für Ihre Fehler verantwortlich. Je mehr Verantwortung Sie tragen, desto höher können die Schadenersatzansprüche Geschädigter ausfallen. Ein Aufsichtslehrer sieht nur einen Moment nicht hin und schon hat sich ein Kind auf dem Schulhof verletzt. Oder eine Krankenpflegerin gibt einem Patienten versehentlich ein falsches Medikament.
Die Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung
Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden (10 oder 20 Mio. Versicherungssumme)
Finanzielle Wiedergutmachung berechtigter Ansprüche
Abwehr unberechtigter Ansprüche & Übernahme der Prozesskosten
Schlüsselverlust bzw. Verlust von Dienstschlüsseln bis 100.000 EUR
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Innovationsgarantie
Für wen ist die Diensthaftpflicht sinnvoll?
Zwar ist im Grundgesetz festgelegt, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen. Der Dienstherr kann Sie also für gezahlte Entschädigungen haftbar machen.
Deshalb ist die Diensthaftpflichtversicherung grundsätzlich allen Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes zu empfehlen. Dazu zählen öffentliche Bedienstete in schulischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, in Verwaltung und Heilberufen, aber auch Polizisten, Soldaten und Richter.
Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflicht auf?
Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Sie sichern mit der Police also Ihr dienstliches Haftungsrisiko ab.
Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Ruin führen. Sie werden bei der Diensthaftpflicht daher meist mindestens im einstelligen Millionenbereich versichert.
Natürlich bieten wir auch Haftpflichtversicherungen für viele weitere Bereiche, gerne können Sie mich und mein Team darauf ansprechen.